MEHR? WER BIETET MEHR, WER WILL, WER HAT NOCH NICHT?
Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf. Anders als bei einem normalen Verkauf, bei dem der angestrebte Verkaufspreis vom Anbieter vorgegeben wird, geben die Interessenten beim Bieterverfahren ihre Gebote für die Immobilie ab –ähnlich einer Auktion. Dabei wird üblicherweise jedoch kein Mindestpreis festgesetzt, möglich ist es Ihnen als Verkäufer aber. Der Ursprung des Bieterverfahrens liegt bei Immobilien, die bereits seit längerer Zeit nicht verkauft werden konnten. Mittlerweile wird es aber auch gegenteilig eingesetzt: um den höchsten Preis bei einer gefragten Immobilie zu erzielen.
Unterschiede zwischen Bieterverfahren, Auktion & Versteigerung
Auch wenn es im publiken Gebrauch oft gleichgesetzt wird: Beim Bieterverfahren handelt es sich weder um eine Auktion noch um eine Hausversteigerung. Der grösste und massgebliche Unterschied liegt in der Verpflichtung der Beteiligten. Bei einem Bieterverfahren ist der Eigentümer der Immobilie nicht zur Annahme eines Gebotes verpflichtet. Und auch die abgegebenen Gebote sind nicht verbindlich. Rechte und Pflichten für Käufer und Verkäufer entstehen beim Bieterverfahren erst durch den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Bei einer Auktion dagegen geben Kaufinteressenten verbindliche Angebote ab. Im Unterschied zu einer Hausversteigerung behält der Hauseigentümer beim Hausverkauf durch das Bieterverfahren völlige Entscheidungsfreiheit über die Veräusserung seiner Immobilie.
Doch auch Bieterverfahren ist nicht gleich Bieterverfahren. Unterschieden werden unter anderem die folgenden Arten:
– Offenes Bieterverfahren: Funktioniert wie eine Auktion, bei der Käufer völlig frei und offen sind, welches Angebot sie abgeben, da es keinen Mindestkaufpreis gibt.
– Einstufiges Bieterverfahren: Der Immobilienverkauf durchläuft nur eine Runde und das Objekt wird ohne Nachverhandlungen an den Höchstbietenden verkauft.
– Zweistufiges Bieterverfahren: Nach Ablauf der Angebotsfrist wird allen Bietern der aktuelle Höchstpreis mitgeteilt. Daraufhin können die Kaufinteressenten ein neues Angebot abgeben.
– Strukturiertes Bieterverfahren: Diese Art des Bieterverfahrens ist zeitlich befristet und wird entweder mit einem festgelegten Preis oder ohne Angebotspreis angeboten
– Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Verfahren und Arten, das bestmögliche aus Ihrer Immobilie herauszuholen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu Ihrem Immobilienmakler des Vertrauens auf: www.we-net.ch
WIE LÄUFT EIN BIETERVERFAHREN AB?
Die Regeln bei einem Bieterverfahren können individuell gestaltet werden. Unerlässlich für einen erfolgreichen Verkauf durch ein Bieterverfahren ist jedoch die kontinuierliche Kommunikation mit den Kaufinteressenten. Diese müssen stets angemessen informiert werden. In der Regel wird ein Bieterverfahren in höchstens drei Monaten abgewickelt. Das Bieterverfahren durchläuft in der Regel folgenden Ablauf:
1. Auswahl eines fachkundigen Immobilienmaklers, um einen reibungslosen und professionellen Ablauf des Bieterverfahrens sicherzustellen. Ein erfahrener Makler kann potenzielle Interessenten aus seiner Kundendatei bereits gezielt ansprechen.
2. Professionelle Bewertung der Immobilie, Zusammenstellen der relevanten Unterlagen und Erstellung eines aussagekräftigen Exposés.
3. Veröffentlichung des Verkaufsinserats mit Hinweis auf das Bieterverfahren.
4. Besichtigung der Immobilie durch alle Kaufinteressenten an einem gemeinsamen Besichtigungstermin. Meist findet dieser als Open-House-Veranstaltung oder als offene Bieterbesichtigung statt.
5. Innerhalb einer bekannten Bieterfrist geben die Kaufinteressenten ihre Gebote ab.
6. Nach Ablauf werden die Gebote ausgewertet. Sie als Eigentümer entscheiden dann, ob Sie die vorliegenden Angebote annehmen und welches Angebot infrage kommt. Liegt ein Gebot weit unter dem Immobilienwert, müssen Sie dieses nicht annehmen. Sie müssen sich auch nicht für das höchste Gebot entscheiden – als Verkäufer obliegt Ihnen Entscheidungsfreiheit.
7. Sind sich Verkäufer und Käufer über die Konditionen des Hausverkaufs einig, erfolgt der Abschluss des Kaufvertrags. Erst unter notarieller Bekundung des Kaufvertrags verpflichten sich Käufer und Verkäufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Übertragung des Eigentums.
ALTERNATIVE ONLINE-BIETERVERFAHREN
Eine mittlerweile sehr gängige Alternative zum herkömmlichen Bieterverfahren ist das Online-Bieterverfahren. Hier können Kaufinteressenten in einem festgelegten Zeitfenster über eine Plattform bieten. Ihr Makler und Sie als Verkäufer erhalten in der Regel Zugangsdaten für einen geschützten Bereich und können auf die Gebote der Bieter reagieren. Üblicherweise ist das jeweilige Höchstgebot für alle Interessenten sichtbar und Änderungen nachverfolgbar. Daher ist das Online-Bieterverfahren besonders transparent. Das Zeitfenster im Online-Bieterverfahren ist deutlich kürzer als beim normalen Bieterverfahren und sollte auf wenige Stunden reduziert werden. So können Sie als Verkäufer in kurzer Zeit einen hohen Preis erzielen und gleichzeitig alle Beteiligten kontinuierlich informieren. Aufgrund der schnellen Durchführung, der Einfachheit und der Transparenz ist das Online-Bieterverfahren eine sehr beliebte Verkaufsstrategie.
VOR- UND NACHTEILE DES BIETERVERFAHRENS
Das Bieterverfahren ist eine attraktive Möglichkeit, eine Immobilie schnell zu verkaufen – sowohl bei einer schwierigen Marktlage als auch bei einer sehr guten Nachfrage. Es ist in vielen Fällen zeiteffizient und bringt einen hohen Verkaufspreis. Es birgt aber aufgrund der unverbindlichen Abgabe von Geboten einige Risiken für Verkäufer und Käufer. Wägen Sie daher die Vorteile und Nachteile genau für Ihren Immobilienverkauf ab. Setzen Sie dabei auf die Erfahrung und Unterstützung Ihres Immobilienmaklers.
Vorteile
– Schneller Hausverkauf, der besonders dann vorteilhaft ist, wenn der Verkaufserlös dringend benötigt wird.
– Wird eine hohe Nachfrage erwartet, können hohe Verkaufspreise realisiert werden.
– Waren bisherige Verkaufsversuche erfolglos, ist das Bieterverfahren eine gute Möglichkeit, Interessenten anzulocken.
Nachteile
– Der Kaufinteressent kann sein Gebot zurücknehmen. Dadurch besteht für den Verkäufer das Risiko, dass der Verkauf nicht zustande kommt.
– Nicht alle potenziellen Interessenten sind bereit, an einem Bieterverfahren teilzunehmen und werden somit ausgeschlossen.
– Wird das Bieterverfahren ohne erfahrenen Makler aufgezogen, kann es unter Umständen zu erheblichen Einbußen beim Kaufpreis kommen.
BIETERVERFAHREN MIT MAKLER
Ihre Vorteile beim Bieterverfahren mit Makler
– Guter Verkaufspreis
– Mehr Sicherheit durch frühzeitige Bonitätsprüfung potenzieller Käufer
– Zeitersparnis
Wir beraten Sie gerne zum Bieterverfahren und dem Verkauf Ihrer Immobilie mit der WENET AG. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie uns an einem unserer Standorte.