KESB

Je nach kantonalen Bestimmungen ist die KESB ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde. Sie dient einerseits dem Kindesschutz und andererseits dem Erwachsenenschutz. In diesen Bereichen soll die KESB Entscheidungen und Massnahmen treffen, die dem Wohl und Schutz dieser beitragen. Im Fokus liegt der Schutz von Personen, die sich nicht selbst um ihre Bedürfnisse kümmern können. Es soll jedoch der Weg der leichtesten Einschränkung der persönlichen Freiheit des Individuums gewählt werden.

Bei dem Leibrenten-Modell gehen Rechte und Pflichten mit dem Verkauf auf den Käufer. Dies bedeutet, dass grössere Investitionen ab jetzt vom Käufer getragen werden müssen. Wohnkosten und Versicherung werden nach wie vor vom Verkäufer getragen. Dieser besitzt das Recht, bis an das Lebensende in der Immobilie zu wohnen. Zum Schutz des Partners kann dieses Recht auch auf diesen ausgeweitet werden. Während dieser Zeit zahlt der Käufer die vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen. Sollte der Verkäufer frühzeitig in ein Pflegeheim ziehen, können Sie das Haus bewohnen. Die Rente ist jedoch weiter geschuldet. Ferner kann auch eine Mindestdauer für die Leibrente vereinbart werden, wobei im frühzeitigen Todesfall die Rentenzahlungen auf die Nachkommen des Verkäufers übergehen.

WAS BEDEUTET DAS GENAU?

Die Grundlage für die KESB bildet die Kindes- und Erwachsenenschutzgebung, die 2013 erlassen wurde. Personen mit juristischem und psychologischem Hintergrund sowie Sozialarbeiter arbeiten bei der KESB eng zusammen und nutzen die vorab genannte Grundlage als Leitfaden für ihr Handeln. Bei der Organisation der KESB handelt es sich um eine kantonale Kompetenz, was bedeutet, dass der grobe Leitfaden vom Bund ausgestaltet ist, jedoch die genaue Umsetzung der Macht der Kantone obliegt. Die Abläufe der KESB sind in im Zivilgesetzbuch niedergeschrieben (Art. 440 bis 453). Diese bestimmen was die KESB zu leisten hat. Eine nicht abschliessende Auflistung dieser Aufgaben finden Sie nachfolgend:

– Beistände ernennen/entlassen und diese einführen

– Aktiv bei der Führung von Beiständen mitwirken

– In Kraft setzen eines Vorsorgeauftrags

– Einschreiten bei Interessensgefährdungen

– Treffen diverser Schutzmassnahmen bei Minderjährigen

– Anordnen fürsorgerischer Unterbringung bei gravierenden psychischen Problemen

WANN KOMMT DIE KESB ZUM EINSATZ?

Die Verantwortung der KESB liegt im Schutz von Personen, die sich nicht selbst um ihre Bedürfnisse kümmern können. Dies gilt bei geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, Suchtkrankheit und Minderjährigkeit als gegeben.

Jeder hat die Möglichkeit, sich an die KESB zu wenden. Es handelt sich um eine öffentliche, staatliche Stelle. Weiter gibt es auch Institutionen, die zur Meldung verpflichtet sind – beispielsweise Ämter, Gerichte oder andere Behörden. Sollte die KESB über das Vorhandensein einer solchen Situation informiert werden, wird die Situation untersucht. Wird ein Eingriff als notwendig eingestuft, so schreitet die KESB ein und trifft notwendige Massnahmen. Bei diesen Eingriffen ist die KESB an das Gesetz gebunden und nur bei Vorhandensein gesetzlicher Grundlage dürfen Massnahmen getroffen werden. Dies dient dem Schutz vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen ins Privatleben. 

Abschliessend kann gesagt werden, dass sich die Leibrente je nach angenommener und effektiver Zeitdauer sehr lohnen kann. Darüber hinaus bietet Sie auch für Verkäufer grosse Vorteile, da diese im Alter weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen können und gleichzeitig eine monatliche Rente erhalten. Unter diesem Aspekt kann es durchaus möglich sein, für Verkäuferschaft und Käuferschaft gleichzeitig zu einer vorteilhaften Lösung zu finden.

MASSNAHMEN DER KESB

Bei geistiger oder psychischer Beeinträchtigung kann die KESB nötigenfalls einen Beistand einsetzen. Dies soll hilfsbedürftigen Personen bei administrativen und finanziellen Interessen Abhilfe schaffen. Ferner kann eine fürsorgerische Unterbringung als Massnahme getroffen werden.

Sollten sich Eltern nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern können, werden Betreuungsmassnahmen in die Wege geleitet. Mögliche Kindesschutzmassnahmen umfassen Aufsicht, Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Entziehung der elterlichen Sorge. In gravierenden Fällen kann dies auch die Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Anstalt bedeuten.

DIE KESB UND DAS VERMÖGEN

Auch Banken sind verpflichtet die KESB bei vermuteter Urteilsfähigkeit zu informieren. Wird für finanzielle Fragen ein Beistand eingesetzt, ist dies oftmals eine suboptimale Lösung für das zukünftige Vermögen. Vermehrt kommt es zu Beschwerden, dass die KESB Maßnahmen vornimmt, die nicht im Interesse der Vertretenen liegen. Denkbar sind Fälle in denen die KESB, ohne Rücksicht auf die Nachkommen, unbedacht Vermögenswerte der Familie veräussern. So zeigen Fälle wie derjenige der Familie Rechtsteiner in St. Gallen, dass Immobilien weit unter dem Marktpreis veräussert werden. Ein Patrizierhaus zu damaligem Marktwert von 1’200’000 wurde für 900’000 verkauft. Auch Handänderungssteuern, die oftmals von Käuferschaft und Verkäuferschaft geteilt werden, fielen alleinig auf die Verkäuferschaft. In solchen Fällen kann nur sehr schwer gegen die KESB vorgegangen werden.

Speziell für Vermögensfragen sollte daher frühzeitig ein privater Beistand herbeigezogen werden, der die Interessen der Familie oder einer Unternehmung wahren kann. Dies bestätigt auch eine Untersuchung der Uni Freiburg, gemäß welcher im Erwachsenenschutz private Beistände die bessere Lösung bieten. Vorsorgeaufträge oder Handlungsvollmachten bieten ebenfalls die notwendige Abhilfe. Ohne solche Massnahmen, können im Falle eines schwerwiegenden Unfalles keine Entscheide zu Verkauf oder Belastung des Eigenheims ohne Einwilligung der KESB getroffen werden.

Kesb Schweiz (Kesb) ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für die soziale und rechtliche Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Schweiz einsetzt. Die 1996 gegründete Kesb ist die einzige landesweit anerkannte Einrichtung, die Rechtsberatung und -vertretung in Kinderschutz- und Familienangelegenheiten anbietet. Sie ist auch die einzige Stelle, die Kinder und Familien in Krisensituationen psychologisch und rechtlich unterstützt. Die Kesb (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) ist eine Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Sie wurde eingerichtet, um das Wohl von Kindern und Erwachsenen zu gewährleisten. Sie untersucht Fälle von Missbrauch und Vernachlässigung und bietet den Betroffenen Schutz und Hilfe an. Sie setzt sich auch dafür ein, dass solche Fälle gar nicht erst auftreten. Die kesb ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems und trägt dazu bei, dass alle Bürgerinnen und Bürger sicher und geborgen sind. Oberstes Ziel der Kesb ist es, die Rechte von Kindern und Familien zu schützen und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Zu diesem Zweck bietet die Organisation eine breite Palette von Dienstleistungen an. Dazu gehören psychologische und rechtliche Unterstützung sowie Beratung und Vertretung in Familienangelegenheiten. Kesb bietet auch eine Hotline für Opfer häuslicher Gewalt, ein Netz von Unterkünften und Beratungsdiensten sowie sozialarbeiterische und juristische Unterstützung für Eltern in Krisensituationen.

Wenn eine Person unter Vormundschaft steht, unterstützt die KESB (Kaufman Eviction Services Bureau) den Vormund bei der Beurteilung der Immobilie, dem Einzug der Miete und der Verwaltung der Immobilie. Die KESB kann den Räumungsprozess leiten, Rechtsberatung und -vertretung anbieten und dem Vormund helfen, die Kontrolle über die Immobilie zurück-zugewinnen. Hier greift die Kesb auch immer wieder zu professionellen Anbietern zurück, welche sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben. 

Die Arbeit der Kesb basiert auf den Grundsätzen von Respekt, Partizipation und Inklusion. Sie fördert einen ganzheitlichen Ansatz für den Kinderschutz und ermutigt Eltern, mehr Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kinder zu übernehmen. Die Organisation setzt sich auch für die Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und Familien in der Schweiz ein und strebt eine Gesellschaft an, in der alle Menschen in Sicherheit und Geborgenheit leben können. Die Kesb arbeitet eng mit den Kantonen der Schweiz sowie mit lokalen und internationalen Organisationen zusammen. Sie unterhält auch enge Beziehungen zum Bundesamt für soziale Sicherheit und zum Bundesamt für Migration. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit diesen Organisationen kann die Kesb sicherstellen, dass die von ihr angebotenen Dienstleistungen die Menschen erreichen, die sie am meisten benötigen. Die Kesb setzt sich für die Qualität der Dienstleistungen für Kinder und Familien in der Schweiz ein. Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern und Familien in der Schweiz zu gewährleisten und ihnen ein Leben in Würde und Respekt zu ermöglichen. Mit ihren Dienstleistungen strebt sie eine Gesellschaft an, in der alle Menschen in Sicherheit leben können.

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