INVESTITION GRUNDSTÜCKSKAUF

INVESTITION GRUNDSTÜCKSKAUF

Investition Grundstückskauf: Ein eigenes Haus zu bauen steht immer noch weit oben auf der Wunschliste vieler Menschen. Hat man für sich die wichtigsten Parameter (Grösse, Lage, Ausrichtung, usw.) einmal festgelegt, geht es an die Suche nach dem passenden Grundstück. Bevor man jedoch einen Kaufvertrag für ein Grundstück unterzeichnet, sollten unbedingt die Grundlagen genau geprüft werden!

1. GRUNDBUCHSAUSZUG EINHOLEN

Der erste Schritt jeder Erhebung sollte mit einem aktuellen Grundbuchsauszug beginnen. Aus diesem sind zum Beispiel der derzeitige Eigentümer, das Flächenausmass, etwaige Belastungen (Dienstbarkeiten, Reallasten, Pfandrechte, usw.) und öffentliche Beschränkungen (z.B. Flugsicherheitszone, Denkmalschutz, usw.) ersichtlich. Hinterfragen Sie etwaige Belastungen (z.B. Wegerechte) da sich daraus evtl. Beschränkungen für die geplante Bebauung ergeben können!

2. BESICHTIGUNG VOR ORT

Es gilt der allgemeine Grundsatz: Nie ein Grundstück ohne vorherige Besichtigung kaufen! Es sind z.B. nicht alle Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch ersichtlich (sog. ausserbücherliche Dienstbarkeiten). Läuft etwa ein Steig/Weg über Ihr gewünschtes Grundstück oder befindet sich darauf ein Kanaldeckel sollte dies Anlass zu weiteren Erhebungen geben, da diese die geplante Bebauung zumindest be- oder sogar verhindern könnten. Hinterfragen Sie beim Verkäufer, ob es hierfür irgendwelche Unterlagen/Vereinbarungen gibt, denn oft können damit auch Kostenbelastungen (z.B. Instandhaltungskosten) und/oder Haftungen verbunden sein.

3. WIE SEHEN DIE AKTUELLE FLÄCHENWIDMUNG UND DER BEBAUUNGSPLAN AUS?

Zumeist hat man bei der Suche auch schon eine ungefähre Vorstellung davon, was auf dem Grundstück errichtet werden soll. Es ist daher notwendig, die raumordnungsrechtlichen Grundlagen zu überprüfen, ob diese in der aktuell vorliegenden Form die gewünschte Bebauung überhaupt zulassen. Kann Ihr geplantes Haus nach dem für dieses Grundstück aktuell geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan errichtet werden? In vielen Ländern sind diese Informationen bereits online verfügbar. Wenn nicht, erhalten Sie die notwendigen Auskünfte auch bei der zuständigen Gemeinde. Ein Gespräch ist in jedem Fall empfehlenswert, da es vielleicht auch noch andere Besonderheiten und Informationen betreffend das Grundstück gibt, die für Sie relevant sein könnten bzw. Ihnen der Verkäufer vielleicht absichtlich nicht gesagt hat.

Sollte für Ihr geplantes Vorhaben noch eine Umwidmung des Grundstücks oder die Erlassung eines Bebauungsplans notwendig sein, planen Sie die entsprechende Zeit dafür ein. Anzuraten wäre auch im Kaufvertrag ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu verankern, sollte die benötigte Umwidmung binnen eines gewissen Zeitraums nicht erfolgen. Was nützt Ihnen ein Grundstück, auf dem Sie nicht Ihr Traumobjekt errichten können?

4. BEDROHEN NATURGEFAHREN MEIN KÜNFTIGES GRUNDSTÜCK?

Je nach Region, kann das Grundstück auch in einem von Hochwasser, Muren, Lawinen, Steinschlag, usw. betroffenen Gebiet liegen. Hierüber werden entsprechende Gefahrenzonenpläne angefertigt, welche Sie zumeist digital abrufen können. Sollte dies nicht möglich sein, so können diese auch vor Ort in der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.

5. AUF- UND ERSCHLIESSUNG DES GRUNDSTÜCKS

Verfügt das Grundstück über eine entsprechende Zufahrt? Ist diese auch rechtlich gesichert? Wenn nicht, dann müssen Sie sich die Frage stellen, wie Sie eine solche bekommen. Sind Sie dabei auf das Wohlwollen eines Nachbarn angewiesen, der Sie über sein Grundstück auf das Ihre zufahren lassen müsste, dann lassen Sie lieber gleich die Finger davon.

Ist das Grundstück bereits mit Strom, Gas, Wasser und Kanal erschlossen? Wenn nicht, müssen Sie hierfür ein zusätzliches Budget einplanen.

Tipp: Oft ist der Grundstückskauf die grösste und einzige Grossinvestition im Leben so mancher. Sparen sie daher nicht am falschen Platz und lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten. Dieser kennt sich in der Materie aus und haftet Ihnen gegenüber für eine einwandfreie Arbeit.

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