GÖNN DIR WAS

Jeder von uns sollte hin und wieder Gutes tun. Spenden sind dabei eine äusserst leichte Möglichkeit, anderen zu helfen. Wir empfehlen jedoch andere Varianten als den Mietzins, denn es kann durchaus sein, dass Sie die Rentabilität ihrer Anlageobjekte mittels Mietzinserhöhungen steigern können.

TEUERUNG

Als Vermieter dürfen Sie die Teuerung auf dem investierten Kapital, ihr Eigenkapital an die Immobilie, zu 40% auf den Mieter überwälzen. Die Teuerung bezieht sich dabei auf die seit der letzten Mietzinserhöhung angefallene Teuerung. Beispielhaft könnte eine Rechnung wie folgt aussehen.

Eigenkapitalquote der Immobilie: 60%
Letzte Mietzinsanpassung: November 2020
Teuerung Dezember 2020 – heute: 4.8%
Mietzinserhöhung: 60% x 4.8% = 2.88%

Sie könnten basierend auf der Teuerung somit den Mietzins um 2.88% erhöhen.

REFERENZZINSSATZ

Ebenfalls von Bedeutung ist der Referenzzinssatz. Dieser ist zwar sehr träge, über die aktuellen Entwicklungen könnte er über die nächsten Jahre für Sie jedoch durchaus eine mögliche Mietzinserhöhung bedeuten. Der Referenzzinssatz wird jeweils vierteljährlich veröffentlicht und, wie bei der Teuerung, ist der Zinssatz seit dem letzten Vertragsabschluss massgebend. Erhöhungen können auf den Mieter überwälzt werden und Minderungen kann der Mieter in Form einer Mietzinsreduktion geltend machen.

STEIGENDE UNTERHALTS- UND BETRIEBSKOSTEN

Sollten diese Art von Kosten angestiegen sein, so können Sie auch diese Kosten auf den Mieter überwälzen. Gründe für die steigenden Gebühren sind beispielsweise die steigenden Beamtenlöhne ihrer Gemeinde, die eine schöne Uhr am Handgelenk die Pünktlichkeit für den Feierabend erhöht. Hierbei können Sie auch einfachheitshalber 0.5% pro Jahr aufschlagen.

RENOVIEREN, SANIEREN UND MODERNISIEREN UND MEHR

Da die Schweiz glücklicherweise von Naturkatastrophen grösstenteils verschont bleibt, wird Ihre Immobilie über die Jahre Massnahmen benötigen, um in einem guten Zustand zu bleiben. Wie Sie das machen, und was Sie dabei beachten sollten, können Sie hier lesen. Wichtig ist jedoch, dass Kosten für das Instandhalten einer Immobilie (Sanierungen), nicht in Form von Mietzinserhöhungen auf den Mieter überwälzt werden können. Sollten Sie jedoch Ihre Immobilie aufwerten, so können Sie durchaus eine Mietzinserhöhung geltend machen.

Wie Sie somit sehen konnten, bieten sich Ihnen einige Möglichkeiten Ihre Immobilie noch rentabler zu machen. Insofern Sie nicht mein Vermieter sind, kann ich Ihnen die vorangehenden Massnahmen wärmstens empfehlen.

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