RENOVIERUNG?! SELBST ODER PROFESSIONELL…

RENOVIERUNG?! SELBST ODER PROFESSIONELL…

WANN BENÖTIGE ICH EINEN PROFI UND WAS KANN ICH SELBST ÜBERNEHMEN?

Es ist verlockend, beim Hausumbau selbst Hand anzulegen. Wer bestimmte Arbeitsgänge gleich selbst übernimmt, spart womöglich Geld und Nerven. Der Entscheid, eine Eigenleistung beim Hausumbau zu erbringen, erfordert allerdings neben einer gehörigen Portion Selbstvertrauen auch eine gute Vorbereitung. Die Garantie ist weg, der Schaden bleibt: Fehler beim Umbau können schnell teuer werden. Wer haftet, wenn man mit Freunden und Familie umbaut? Bei einem Umbau ist es verlockend, selbst anzupacken oder die Hilfe von Laien in Anspruch zu nehmen. Schliesslich verspricht die Werbung: «Alles machbar» und «Es scheint unmöglich. Bis du es machst.» Das nötige Know-how vermitteln Tutorials auf Youtube, Ratgeber, Foren und Fachzeitschriften – oder Fachleute. Dabei gilt es aber, ein paar Grundsätze zu befolgen, damit man durch die Laienhelfer Geld spart und der Umbau am Ende nicht sogar teurer wird.

Bekannte, Familie oder Nachbarn – grundsätzlich darf jeder beim Umbau assistieren. Melden müssen Sie sogenannte Freundschaftsdienste oder Nachbarschaftshilfe nicht, solange es um Gefälligkeiten geht. Entscheidend für die Kategorisierung ist die Bezahlung: Für Laienhelfer gilt solange keine Meldepflicht, als dass «überhaupt kein oder nur ein symbolisches Entgelt geleistet wird (z.B. ein Nachtessen, eine Flasche Wein, ein bloss symbolischer Geldbetrag).» Das schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco zu Schwarzarbeit im Abschnitt «Freundschaftsdienst und Nachbarschaftshilfe».

Selbst wenn ein Entgelt abgemacht wurde, müssen Sie den Arbeitsdienst nicht in jedem Fall melden. Hier zählt neben der Höhe des Lohns auch die Absicht: Hilft ein befreundeter Sanitär primär wegen der Bezahlung, wird der Helfersdienst meldepflichtig – selbst wenn es nur um wenig Geld geht. Verletzt man hier die Meldepflicht, droht eine Busse wegen Schwarzarbeit. Bei Familienmitgliedern ist das Gesetz grosszügiger. Hier gilt auch bei höheren Löhnen oder grösseren Sachleistungen keine Meldepflicht, sofern die Arbeit das «übliche Mass familiärer Unterstützung» nicht übersteigt. Ab wann diese Grenze erreicht ist, ist allerdings nicht exakt definiert.

WER ÜBERNIMMT DIE HAFTUNG?

60 % der Schäden und Mängel entstehen durch unsachgemässe Ausführung von Arbeiten. Neben den unmittelbaren Schäden schlagen dabei vor allem die sogenannten Beseitigungskosten zu Buche. Das kommt um ein Vielfaches teurer, als nur die Fuge auszubessern. Während professionelle Handwerker und Handwerkerinnen für von ihnen verursachte Schäden haften, ist es bei freiwilligen Helfern anders. Weil es sich beim Freundschaftsdienst um eine Gefälligkeit und keinen Auftrag handelt, müssen der Bauherr oder die Bauherrin die Kosten tragen, wenn etwas kaputtgeht oder Folgeschäden entstehen. 

Die meisten Versicherungen handhaben das nicht einheitlich: Einige decken Schäden über die Privathaftpflicht ab, andere schliessen eine Haftung bei Freundschaftsdiensten und Gefälligkeits-Arbeiten aus. Klären Sie die Deckung also mit Ihrer Versicherung ab, bevor Sie und Ihre Freunde selbst Hand anlegen. Und lassen Sie sich am besten auch gleich beraten, ob für Ihren Umbau ein zusätzlicher Versicherungsschutz wie eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung oder eine Bauwesen-Versicherung sinnvoll ist. 

Bei den Beispielen in diesem Text handelt es sich um Fallbeispiele. Die enthaltenen Informationen sind nicht rechtlich bindend.

GRÜNDE FÜR VERTEUERUNGEN UND VERZÖGERUNGEN?

In der Regel werden versteckte Bauteile freigelegt, die Schäden aufweisen und die sofort bearbeitet werden müssen. Je genauer ein Gebäude vor dem Kauf oder Umbau untersucht wird, desto sicherer vermeidet man böse Überraschungen. Dank genauer Kenntnis des Bestands und der erforderlichen Massnahmen lässt sich erst richtig planen. Das optimiert die Auswahl der Handwerker. Je vollständiger deren Angebote vorliegen, desto präziser lassen sich Kosten und Bauzeiten kalkulieren. Ganz wichtig ist, dass Bauherren ihre Wünsche früh definieren.

Oft verdeckte Mängel am Gebäude, zum anderen schlecht beschriebene Zielvorstellungen. Und ein Urkonflikt: Der Bauherr möchte viel Leistung für wenig Geld, der Handwerker viel Lohn für wenig Zeit- und Materialaufwand. Der zusätzliche Sanierungsbedarf sprengt dann aber den vereinbarten Preis. Viele sparen auch am falschen Ende: Sie beginnen einen Umbau ohne professionelle Vorbereitung, dann erhöhen Schutzmassnahmen oder Teildemontagen die Kosten.

Tipp: Das Gebäude vor dem Umbau unbedingt durch einen Profi untersuchen lassen. Oftmals geben schon Kleinigkeiten Aufschluss über gravierende Bauschäden.

ALLGEMEINE VORBEREITUNGEN UND HILFREICHE INPUTS

1. Zeit nicht unterschätzen: 

Es ist ratsam, ein Zeitbudget zu erstellen und Zeiträume zu bestimmen – beispielsweise Ferienwochen – in dem man sich der Eigenleistung widmet. Es mag zudem nützlich sein, sich konkrete Vorgaben für den Fortschritt zu machen. Die Zeiträume sollten nicht zu knapp bemessen sein, sodass bei krankheitsbedingten Ausfällen, einer Fehleinschätzung der eigenen Kapazitäten oder bei unvorhergesehenen Ereignissen bis zum gesetzten Datum der Fertigstellung noch Manövrierraum bleibt. Wird die Eigenleistung beim Hausumbau in einer selbst genutzten Liegenschaft vollbracht, sind die Freiheiten bei der Zeitplanung groß. Falls sich allerdings auch Fachbetriebe am Umbau beteiligen, muss die Eigenleistung rechtzeitig fertig sein, sodass diese Betriebe zu den vereinbarten Einsatzzeiten ungestört arbeiten können.

2. Arbeitsmaterial & Stauraum organisieren:

Neben der Eigenleistung sollte auch dem ganzen rundherum Aufmerksamkeit geschenkt werden. Diese beginnt bei der Wahl der zu verarbeitenden Materialien. Sie setzt sich fort bei der Suche nach den geeigneten Werkzeugen und Hilfsmitteln. Beides, Material und Geräte, müssen irgendwo gelagert und verstaut werden. Zur Baustellenkoordination gehört die Bereitstellung von Lagerplätzen, die möglichst so gewählt sind, dass sie die Arbeit und den Verkehr auf der Baustelle nicht erschweren. Bei Hausumbauten sollten sie sich möglichst im Hausinnern befinden, bei Lagerstellen im Freien ist für einen angemessenen Witterungsschutz zu sorgen. Muss für die Lagerung öffentlicher Grund beansprucht werden, ist bei der Gemeinde die Bewilligungspflicht abzuklären. Baustellen erzeugen auch Abfall. Zur Eigenleistung beim Hausumbau kann auch dessen fachgerechte, gesetzeskonforme Entsorgung gehören.

3. Sicherheit first und Versicherungen prüfen!

Ihr Zuhause soll Sicherheit gewährleisten. In technischer Hinsicht muss die Sicherheit garantiert sein. Bei der Eigenleistung kann die Verantwortung dafür auf jenen Personen lasten, die sie erbringen. Sie müssen die Gewissheit haben, dass die Leistung und ihre Resultate niemanden gefährden. Bei Installationen im Elektro- oder Gasbereich müssen in der Regel amtliche Abnahmen erfolgen, welche die Erstellenden zumindest teilweise aus der Verantwortung entlassen. Sollte man bei der Eigenleistung bezahlte oder freiwillige Hilfskräfte beiziehen, muss man für sie möglicherweise eine Unfallversicherung abschliessen.

Sie möchten über unsere Blogartikel auf dem Laufenden gehalten werden? 
Dann melden Sie sich gleich hier unten für den WENET-Newsletter an!

WENET Contact button