DER NÄCHSTE MIETER KOMMT! ÜBERGABE PROFESSIONELL REGELN, ABER WIE?
Wie übergebe ich eine Wohnung? Gerade in den Zentren gestaltet sich die Wohnungssuche häufig schwierig. Das Angebot an bezahlbarem Mietraum ist knapp und die Nachfrage hoch. Von daher ist die Freude eines Wohnungssuchenden gross, wenn er ein passendes Mietobjekt findet und sich der Vermieter bei der Vielzahl an Mietwilligen für ihn entscheidet. Vor dem Einzug in die Immobilie, eine Wohnung oder ein Haus vereinbaren Vermieter und Mieter in der Regel einen gemeinsamen Begehungstermin für die Übergabe. Dabei wird in der Regel ein Übergabeprotokoll erstellt, welches beide Parteien am Ende gemeinsam unterschreiben.
Die WENET AG erklärt im Folgenden, warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist und worauf Sie achten sollten.
ÜBERGABEPROTKOLL CHECKLISTE 1,2,3,4…..
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und diese an Ihren Vermieter übergeben, ist es sehr hilfreich ihren Zustand schriftlich festzuhalten. Diese praktische Checkliste unterstützt Sie bei Ihrer Wohnungsübergabe und lässt Sie nichts vergessen.
Hinweis: Das Übergabeprotokoll muss vor Ort vom Mieter und Vermieter unterschrieben werden und stets in zweifacher Ausfertigung vorliegen, damit nicht nachträglich noch etwas geändert werden kann.
Dies sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll beinhalten:
– Zeit, Ort, Datum
– Personalien beider Mietparteien & weiterer Anwesenden
– Festgestellte Mängel
– Zählerstande für Wasser, Strom & Gas
– Anzahl übergebener Schlüssel
– Weitere Absprachen, z.B. noch anstehende Reparaturen
– Zeugen (Hauswartung, Reinigungsfirma, Partner)
– Unterschriften aller Anwesenden
MIETER WEIGERT SICH DIE WOHNUNG ZU REINIGEN ODER VERLÄSST DIESE DRECKIG. DARF ER DAS?
Wenn der Mieter Ihnen beim Übergabetermin eine verschmutzte Wohnung übergibt, ist das sehr ärgerlich und verstösst gegen die Rückgabepflicht. Hier erfahren Sie, wie eine besenreine Wohnung korrekterweise aussehen sollte und was Sie tun können, wenn der Mieter die Wohnung verdreckt hinterlässt.
In diesem Fall haben Sie als Vermieter einen Räumungsanspruch, den Sie auch rechtlich durchsetzen können. Es ist nicht die Aufgabe des Mieters, die Wohnung in einen Neuzustand zu versetzen. Sie muss sauber, aber weder renoviert noch erneuert werden.
Hier ein paar Fakten in Kürze:
– Mieter müssen die Wohnung im Ursprungszustand hinterlassen.
– Sie können einen Teil der Kaution zurückbehalten.
– Wenn der Mieter dieser Pflicht unzureichend nachkommt, darf man Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zusätzlich zur Reinigung muss der Mieter dafür sorgen, dass sich die Wohnung bei der Übergabe wieder in ihrem ursprünglichen Zustand befindet. Sollten Sie darüber hinaus gravierende Mängel entdecken, die der Mieter verursacht hat, können Sie ihn zur Kasse bitten. Für den Fall, dass der Mieter sich weigert die Reinigung selbst vorzunehmen oder zu bezahlen, ist es erlaubt, einen Teil der Mietkaution einzubehalten. Achten Sie bitte genau darauf, die vorhandenen Verschmutzungen detailliert zu dokumentieren. Beschreiben Sie den verdreckten Zustand im Übergabeprotokoll und machen Sie zudem Fotos oder Videos.
IST EIN ÜBERGABEPROTOKOLL ZWINGEND?
Kein Gesetz verpflichtet Dich als Vermieter, ein Übergabeprotokoll anzufertigen oder bei der Anfertigung durch den Mieter mitzuwirken. Es gibt auch keine gesetzliche Pflicht seitens des Vermieters oder Mieters das Übergabeprotokoll bei Auszug zu unterschreiben. Ebenso hat der Mieter keinen Anspruch auf eine solch dokumentierte Wohnungsabnahme. Dennoch gehört das Übergabeprotokoll zum Standard in der Mietpraxis und ist ein absolut sinnvolles Werkzeug, um gemeinsam mit dem Mieter den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Auszugs zu dokumentieren. Natürlich lässt sich das Übergabeprotokoll auch für den Einzug des Mieters nutzen.
Du bemerkst beim Auszug des Mieters Schäden an der Mietsache, aber es gibt kein Übergabeprotokoll der Übergabe beim Einzug? Eine Mängelbeseitigung oder Schadensersatz kannst Du nur dann fordern, wenn Du beweist, dass der Schaden nicht schon beim Einzug vorlag. Ausserdem musst Du beweisen, dass der Schaden durch den Mieter und nicht durch normale Abnutzung entstanden ist. Verzichtest Du beim Auszug des Mieters auf ein Übergabeprotokoll, wird es schwierig, Reparaturansprüche für Mängel durchzusetzen, die erst im Nachhinein erkannt werden. Grundsätzlich solltest Du aber auch im Mietvertrag Angaben über die Endrenovierung machen.
Es gibt weder eine gesetzliche Verpflichtung ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen, noch gibt es Bestimmungen zur Form dieses Protokolls. Dennoch ist es dringend zu empfehlen diesen zusätzlichen Schritt zu gehen, um auf der sicheren Seite zu sein.
WER MACHT DAS, WER MUSS DABEI SEIN?
In der Regel sind bei der Wohnungsübergabe der Vermieter und Mieter anwesend. Allerdings kann die Übergabe auch durch bevollmächtigte Dritte abgehalten werden. Der Mieter kann, wenn er zum Beispiel am festgelegten Termin verhindert ist, durch eine schriftliche Vollmacht jemanden dazu befähigen, ihn bei der Übergabe zu vertreten. Auch der Vermieter kann sich durch jemanden vertreten lassen. Das ist dann meistens der Hausverwalter oder der Immobilienvermarkter. Der Mieter und Vermieter sind immer noch die rechtlichen Vertragspartner. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Person als Zeuge mitzubringen. Diese kann die Wohnung mit auf Schäden überprüfen und unterschreibt das Wohnungsübergabeprotokoll mit. Für die endgültige Übergabe der Wohnung muss der Vermieter einen verbindlichen Termin mit dem Mieter ausmachen. Dieser sollte weit genug im Voraus festgelegt werden damit der Mieter genug Zeit hat die Wohnung zu räumen und in Ordnung zu bringen. Bei der Übergabe sollte ein gemeinsamer Rundgang durch die Wohnung stattfinden. Nehmen Sie sich dabei ausreichend Zeit, um keine Mängel zu übersehen.
ZEIT – WIE LANGE DAUERT SO EINE ÜBERGABE? DER MIETER HAT WENIG ZEIT!
Lassen Sie sich auf keinem stressen und nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. In der Regel dauert es schnell länger als deutlich 1 Stunde und es 3 x solange dauert, dann ist das so. Wichtig ist, dass man die Übergabe genau und korrekt regelt, solange man das auch noch kann. Der Vermieter kann zwar auch nach dem Auszug des Mieters und der Übergabe noch Schäden entdecken. Wurden diese von dem Mieter verursacht, muss der Vermieter diesen zügig zur Nachbesserung auffordern, denn die Ersatzansprüche verjähren im Regelfall.
TIPP: Fotos machen: Erwägen Sie auch, Bilder von Böden, Wänden, Decken, Türen und Fenstern sowie von Geräten aufzunehmen… Damit erhalten Sie einen unwiderlegbaren Nachweis über den Zustand der Wohnung. Man kann nicht genau genug dokumentieren, halten Sie ALLES fest.
Alles was festgestellt und abgesprochen wird, sollte auf dem Wohnungsübergabe-Protokoll festgehalten werden. Wenn keine Mängel festgestellt werden, steht der Rückzahlung der Kaution meistens nichts mehr im Weg.
Auf diese Dinge sollten Sie besonders achten:
– Zustand der Wände (Tapete, Anstrich)
– Mängel wie Schimmelbefall oder Wasserschäden
– Zustand von Türen, Schlössern und Fenstern
– Funktionsfähigkeit
– Zustand von Böden
– Dachboden und Keller
und auch das Treppenhaus: Sind nachweislich beim Auszug Schäden entstanden? Dann muss der Mieter dafür aufkommen, nicht Sie.
ES GIBT KEIN ÜBERGABEPROTOKOLL – WAS TUN?
Du bemerkst beim Auszug des Mieters Schäden an der Mietsache, aber es gibt kein Übergabeprotokoll der Übergabe beim Einzug. Eine Mängelbeseitigung oder Schadensersatz kannst Du nur dann fordern, wenn Du beweist, dass der Schaden nicht schon beim Einzug vorlag. Ausserdem musst Du beweisen, dass der Schaden durch den Mieter und nicht durch normale Abnutzung entstanden ist.
REINIGUNG, SELBER MACHEN ODER PROFI FRAGEN?
Ist es besser, die Reinigung selbst zu übernehmen oder Profis dafür anzustellen? Wir sagen, beides hat Vor- und Nachteile. Der Umzug ist geschafft und am liebsten möchte man gleich damit beginnen, die neue Immobilie einzurichten. Doch stattdessen muss man in der Alten Schmutz und Spuren beseitigen. Selbst putzen schont das Portemonnaie, putzen lassen – die Nerven und viel Ärger. Je nachdem müssen Sie es privat 2-3- oder 4-fach dahinter, wo ein Profi sofort die Schwachstellen erkennt.
Wohnungsreinigung: Selber putzen Freunde und Bekannte:
Fragen Sie Ihre Freunde, Verwandten und Bekannte früh genug, ob Sie Zeit haben, Ihnen beim Putzen zu helfen. Nicht, dass Sie am Putztag plötzlich allein dastehen. Putzen gibt Durst und Hunger – haben Sie deshalb Getränke und etwas zur Stärkung zur Stelle.
Vorbereitung:
Bevor Ihre Helfer eintreffen, stellen Sie eine Liste zusammen, was geputzt werden muss. Damit nichts vergessen geht, hilft es, wenn Sie dabei Zimmer für Zimmer durchgehen. Stellen Sie ausreichend Putzmaterialien bereit und planen Sie genügend Zeit ein. Falls Sie besondere Geräte wie Teppichreiniger benötigen, reservieren Sie diese frühzeitig beim Fachhändler.
Putzen:
Teilen Sie Ihren Helfern anhand der Putz-Liste Arbeiten zu. Auf diese Weise weiss jeder, was zu tun ist und die Arbeit geht schneller und effizienter vor sich.
Tipps wie man sein Eigentum richtig reinigt
Die Haushaltsreinigung ist eine Dienstleistung, die im Gegensatz zur Gebäudereinigung die gründliche Reinigung von privaten Haushalten betrifft. Ein sauberes Wohnumfeld ist nicht nur für die Hygiene unumgänglich, sondern trägt auch massgeblich zu einer angenehmen Wohnatmosphäre bei. Wenn Sie aufgrund von Zeitmangel oder etwa aus gesundheitlichen Gründen die Reinigung Ihrer Wohnung nicht mehr allein bewältigen können, sollten Sie sich nach einem Dienstleister für die Haushaltsreinigung umsehen. Ratgeber Wohnungsreinigung Haushaltsreinigung durch Dritte.
Die Haushaltsreinigung kann als Dienstleistung in Anspruch genommen werden. Dabei wird üblicherweise im Vorfeld vertraglich festgelegt, welche Tätigkeiten die Haushaltsreinigung beinhaltet. Ebenso sollte geklärt werden, ob Putzutensilien mitgebracht werden oder von dem Auftraggeber gestellt werden.
Dienstleistungen zur Reinigung des Haushaltes werden sowohl von Einzelpersonen als auch von Reinigungsfirmen angeboten. Auch bezüglich des zeitlichen Rahmens und Umfangs gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei der sogenannten Unterhaltsreinigung handelt es sich um eine Reinigung, die regelmässig und in festen Zeitabständen durchgeführt wird.
Die Sichtreinigung beinhaltet lediglich eine grobe Reinigung wie zum Beispiel dem Leeren von Papierkörben. Die Grundreinigung ist eine Reinigungsart, die nicht regelmässig stattfindet, dafür aber besonders gründlich ist und zum Beispiel auch die Säuberung von Textilmöbeln beinhaltet. Haushaltsreinigung – was gehört dazu
Der Begriff Haushaltsreinigung ist selbstverständlich lediglich ein grosser Oberbegriff, der zahlreiche Tätigkeiten umfasst. Die Haushaltsreinigung besteht so unter anderem aus Staub saugen, Boden wischen und kehren, Geschirr spülen, bügeln, Fensterputzen oder der Reinigung von Flur und Keller. Auch Arbeiten wie Blumen giessen oder Briefkasten leeren werden von vielen Dienstleistern angeboten.
Sonderleistungen, wie zum Beispiel die professionelle Reinigung von Polstermöbeln, einer gründlichen Schimmelbekämpfung oder die kompetente Behandlung von Fussböden werden vor allem von Reinigungsunternehmen angeboten. Gerade bei spezielleren Wünschen lohnt es sich, nach auf diesem Gebiet erfahrenen Dienstleistern zu suchen. Mit der praktischen Checkliste für die Reinigung können Sie sich optimal mit Ihrer Reinigungskraft abstimmen.
Benötigen Sie Hilfe oder fachliche Beratung in diesem Bereich, dann stehen Ihnen unserer Partner gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos, WENET AG.
Volete essere aggiornati sugli articoli del nostro blog?
Allora iscrivetevi alla newsletter di WENET qui sotto!